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vertraglich festlegen

См. также в других словарях:

  • verträglich — herzensgut; gütig; friedlich; friedfertig; geruhsam; amikal; friedliebend; gütlich; sanft; vereinbar; passend; konvergent; …   Universal-Lexikon

  • vertraglich — ver·tra̲g·lich Adj; nur attr od adv; durch einen ↑Vertrag (1) (festgelegt) <eine Vereinbarung; vertragliche Verpflichtungen eingehen; etwas vertraglich festlegen, regeln, vereinbaren; vertraglich gebunden sein> …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Covenants — Beim englischen Begriff Covenants handelt es sich im deutschen Sprachgebrauch um Klauseln oder auch (Neben ) Abreden in Kreditverträgen. Es sind vertraglich bindende Zusicherungen des Kreditnehmers während der Laufzeit eines Kredites. Das in dem… …   Deutsch Wikipedia

  • Bilanzrelationsklauseln — Covenants (deutsch: Kreditklauseln oder auch (Neben ) Abreden) sind vertragliche bindende Zusicherungen des Kreditnehmers während der Laufzeit eines Kreditvertrages. Sie entstammen der anglo amerikanischen Kreditvertragspraxis (siehe Syndizierung …   Deutsch Wikipedia

  • Financial Covenants — Covenants (deutsch: Kreditklauseln oder auch (Neben ) Abreden) sind vertragliche bindende Zusicherungen des Kreditnehmers während der Laufzeit eines Kreditvertrages. Sie entstammen der anglo amerikanischen Kreditvertragspraxis (siehe Syndizierung …   Deutsch Wikipedia

  • Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung — Eine Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) ist eine auf dem Recht der Europäischen Union basierende Gesellschaft, die z. B. in Deutschland und Österreich als Personengesellschaft betrachtet wird. Ihr Zweck ist die Erleichterung …   Deutsch Wikipedia

  • stipulieren — sti|pu|lie|ren 〈V. tr.; hat; geh.〉 vereinbaren, sich ausbedingen [<lat. stipulari „sich ausbedingen“] * * * sti|pu|lie|ren <sw. V.; hat [lat. stipulari = sich etw. förmlich zusagen lassen, zu: stipulus = fest]: 1. (Rechts , Kaufmannsspr.)… …   Universal-Lexikon

  • Eheähnliche Gemeinschaft —   Die Rechtsprechung definiert die eheähnliche Gemeinschaft, die auch als nichteheliche Lebensgemeinschaft bezeichnet wird, als »Verantwortungs und Einstehensgemeinschaft von Mann und Frau«. Beide fühlen sich aneinander gebunden. Anders als bei… …   Universal-Lexikon

  • nichteheliche Lebensgemeinschaft: Rechte, Pflichten, Ansprüche —   Die Rechtsprechung definiert die nicht eheliche Lebensgemeinschaft als »Verantwortungs und Einstehensgemeinschaft von Mann und Frau«. Beide fühlen sich aneinander gebunden. Anders als bei der Ehe fehlt jedoch eine umfassende… …   Universal-Lexikon

  • Elektro- und Elektronikgerätegesetz — Basisdaten Titel: Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro und Elektronikgeräten Kurztitel: Elektro und Elektronikgerätegesetz Abkürzung: ElektroG Art: Bundesgesetz …   Deutsch Wikipedia

  • ElektroG — Basisdaten Titel: Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro und Elektronikgeräten Kurztitel: Elektro und Elektronikgerätegesetz Abkürzung: ElektroG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich …   Deutsch Wikipedia

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